Änderungen der ZIM-Richtlinie: Höhere Fördersummen und neue Möglichkeiten
Die ZIM-Richtlinie wurde angepasst. Das heißt konkret: Mehr Gelder, mehr Flexibilität und Unterstützung für Ihre Innovationsprojekte. Die wichtigsten Änderungen der ZIM-Richtlinie 2025 im Überblick:
Erhöhte Fördersummen:
-
- F&E-Einzelprojekte (KMU): Maximale förderfähige Kosten: 690.000 EUR (+140.000 EUR).
- F&E-Kooperationsprojekte (KMU): Pro Unternehmen: 560.000 EUR (+110.000 EUR) und für das gesamte Kooperationsprojekt: 3.000.000 EUR (+700.000 EUR).
- Forschungseinrichtungen: Maximale förderfähige Kosten: 280.000 EUR (+60.000 EUR).
Durchführbarkeitsstudien:
-
- Einzelstudien: 125.000 EUR (+25.000 EUR) und kooperative Studien: 250.000 EUR (+50.000 EUR).
- Für nicht-technische Bestandteile: Einzelstudien: 40.000 EUR (+10.000 EUR), kooperative Studien: 50.000 EUR (+10.000 EUR).
- Verlängerte Umsetzungsdauer: Bis zu 12 Monate (vorher 8 Monate).
Markteinführungsleistungen:
-
- Innovationsberatungsdienste: Erweiterung um digitale Technologien und innovative Lösungen.
- Innovationsunterstützende Dienste: Aufnahme von Cloud- und Datenspeicherdiensten sowie Erprobungsinfrastrukturen.
- Messeauftritte und Beratung: Einbeziehung digitaler Vermarktung und Unterstützung für Service-Design.
- Neue Antragsfrist: Antragstellung nun bis zu 18 Monate nach Abschluss des F&E-Projekts möglich (vorher 12 Monate).

